ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Anwendbarkeit
Die vorliegenden AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der
Hypnose Privatpraxis Der Hypnose Doc Dr. Christoph Pütz und dem
Klienten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle
Angebot annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Hypnosesitzung
an die Praxis wendet.
Die Hypnose-Privatpraxis Dr. Christoph Pütz ist berechtigt, einen
Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere
wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die wir aufgrund seiner Spezialisierung
und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln dürfen oder können
c) es um Beschwerden geht, die uns in Gewissenskonflikte bringen
könnten.
2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Hypnose Privatpraxis Dr. Christoph Pütz erbringt ihre Leistung
gegenüber dem Klienten durch Anwendung ihrer Kenntnisse und
Fähigkeiten mittels Hypnose/Coaching/Beratung/weiteren Verfahren.
Die von der Hypnosepraxis Dr. Christoph Pütz angebotenen Anwendungen
sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen
nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional
erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der
angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert
werden.
3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient verpflichtet. Die Hypnose
Privatpraxis Dr. Christoph Pütz ist berechtigt, die Anwendung abzubrechen,
wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist,
insbesondere, wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche
Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt
oder Anwendungen vereitelt oder blockiert. Der Anspruch auf das Honorar
für die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Zahl der Sitzungen/das
Pauschalpaket bleibt in den genannten Fällen unberührt.
4 Honorierung und Vereinbarung über die Termine
Die Hypnose Privatpraxis Dr. Christoph Pütz hat für ihre Anwendungen
Anspruch auf ein Honorar. Die vereinbarten Anwendungskosten für das
gesamte Anwendungspaket sind spätestens bis drei Tage vor dem ersten
Behandlungstag zu überweisen auf das Konto Dr. Christoph Pütz, IBAN DE04
7602 6000 0318 0544 00, BIC NORSDE71XXX. Eine Sitzung dauert zwischen
30 und 240 Minuten. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam
mit dem Klienten abgesprochen und festgelegt.
Absagen seitens des Klienten sind bis spätestens 48 Stunden vor dem
Termin mitzuteilen. Kurzfristigere Absagen werden im Gegenwert der
geplanten Anwendung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein
Fernbleiben der Anwendung ohne Absage.
Sollte ein Termin seitens der Hypnosepraxis Dr. Christoph Pütz nicht
zustande kommen (zum Beispiel krankheitsbedingter Ausfall), wird der
Klient frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin
vereinbart.
5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des
Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, bleibt Punkt 4 dieses
Vertrages hiervon unberührt. Die Hypnose Privatpraxis Dr. Christoph Pütz
führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder
Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Hypnose Privatpraxis Dr. Christoph Pütz behandelt die Patientendaten
vertraulich und erteilt Informationen bezüglich der Diagnose, Beratung und
Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen
Verhältnissen des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des Betroffenen.
Obiger Absatz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen Dr. Christoph
Pütz stattfinden und er sich mit Verwendung zutreffender Daten oder
Tatsachen entlasten kann.
7 Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss
Eine Hypnosesitzung ist ausdrücklich nur bei körperlicher und geistiger
Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie vor einer Hypnosesitzung unter
Umständen durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen und so weiter
sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die
Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Ratsuchende / Klient
ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er geistig und körperlich gesund
ist und keine Kontraindikation vorliegt (zum Beispiel Epilepsie, endogene
Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder
Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen
Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie,
Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung oder
andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung
erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund
zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil. Dr.
Christoph Pütz wird ausdrücklich und nachhaltig von eventuellen
Haftungsansprüchen freigestellt.
8 Urheberrecht
Sämtliche durch die Hypnose-Privatpraxis Dr. Christoph Pütz zur Verfügung
gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video
et cetera) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem
Urheberrecht von Dr. Christoph Pütz. Eine Weiterverwendung,
Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche
Einverständniserklärung von Dr. Pütz und kann andernfalls strafrechtlich
verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt
werden, weisen Sie die Hypnose-Privatpraxis Dr. Christoph Pütz bitte in
einer kurzen Nachricht darauf hin.
9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich Neuss.